Jeden Tag Anrufe, Geschenke, Mails – Stalkern ist jedes Mittel recht, um mit ihrem Opfern Kontakt aufzunehmen. Oft fängt es harmlos an, mit ein oder zwei SMS pro Tag und steigert sich dann. Der Täter bombardiert sein Opfer mit Nachrichten oder vermeintlichen Liebesbekundungen.
„Stalking“ (engl. anschleichen, anpirschen) bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person.
Die Mehrzahl der (meist weiblichen) Betroffenen kennt den Täter. Oft ist dem Stalking eine Zurückweisung oder Beendigung einer Beziehung vorausgegangen.
Häufig sind es Ex-Partner*innen, die eine Trennung nicht akzeptieren. Hinter einem Stalker kann sich aber auch ein Freund, ein Kollege, ein Nachbar oder selten auch ein Unbekannter verbergen.
Stalker wollen wahrgenommen werden. Stalker denken, sie seien im Recht. Stalker sind leicht kränkbar.
Die Allgegenwärtigkeit des Stalkers stellt eine dauerhafte psychische Belastung für die betroffene Frau dar. Viele fühlen sich in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt und nirgendwo mehr sicher. Die Verfolgung kann Monate oder Jahre andauern und führt bei den Betroffenen häufig zu massiven Ängsten, Schlafstörungen und Depressionen mit sozialem Rückzug und Isolation.
Was können von Stalking Betroffene tun?
Es gibt keine allgemeingültige oder „richtige" Vorgehensweise. Dennoch gibt es Ratschläge, die für die Betroffenen hilfreich sein können:
- Machen Sie dem Stalker einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt zu ihm wünschen. Dies kann schriftlich und ggf. per Einschreiben erfolgen.
- Ignorieren Sie ihn danach konsequent, denn jede Reaktion von Ihnen ist für den Stalker eine Ermutigung weiterzumachen.
- Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Freund*innen, Nachbar*innen, Arbeitskolleg*innen) über die Stalking-Handlungen, um Öffentlichkeit herzustellen und dadurch geschützter zu sein.
- Legen Sie zur Beweissicherung ein „Stalking-Tagebuch“ an, in dem alle Stalking-Handlungen wie Briefe, Emails, SMS, Anrufe, Näherungsversuche usw. mit der Angabe von Datum, Ort und Uhrzeit aufgezeichnet werden. Mails, SMS, soziale Medien zur Beweissicherung nicht löschen.
Es kann zivilrechtlich oder strafrechtlich gegen den Täter vorgegangen werden (§238 StGB). Dies sollte mit Hilfe einer kompetenten Anwältin erfolgen. Bleiben Sie nicht allein mit der Angst/ der Wut, die der Täter in Ihnen auslöst. Beim Frauennotruf erhalten Sie professionelle Unterstützung und werden informiert über weitere Handlungsmöglichkeiten. Letztendlich geht es darum, wieder handlungsfähig zu werden und Kontrolle über das eigene Leben zu bekommen.
Sie sind nicht allein. Darüber reden hilft!