Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Sexuelle Belästigung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz beinhaltet nicht nur Handlungen, die unter die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ des Strafgesetzbuches fallen, sondern sie ist auch gegeben, wenn „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird“ (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, § 3, Abs. 4).

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • obszönes Reden und sexistische Witze
  • taxierende Blicke
  • pornografische Bilder am Arbeitsplatz
  • Telefonate, E-Mails und SMS mit sexuellen Anspielungen
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
  • sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Zurschaustellung von Genitalien
  • Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
  • Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
  • Aufgedrängte Küsse und tätliches Bedrohen
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
  • Erzwingen sexueller Handlungen
  • Sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz passiert in der Regel nicht zufällig, sondern erfolgt meist vorsätzlich und zielgerichtet. Belästigungen sind oftmals keine Einzeltaten, sondern wiederholen sich erfahrungsgemäß. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz findet nicht nur in abgelegenen Räumen, sondern ebenso am öffentlichen Arbeitsplatz, in Kantinen, Pausenräumen, in Treppenhäusern oder Fluren, auf Betriebsfeiern, auf Fort- und Weiterbildungen und bei betrieblich veranlassten Feiern außerhalb des Dienstgebäudes statt.

Sie sind nicht allein. Darüber reden hilft!

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Beispiele für Folgen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Frauen reagieren auf sexuelle Belästigungen im Arbeitsleben individuell sehr unterschiedlich. Folgende Auflistung stellt mögliche Folgen für die Betroffenen dar:

  • Ekel
  • Wut
  • Erstarrung
  • Verunsicherung, Angst, Rückzug
  • Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Ausgeliefertsein
  • Selbstzweifel, Schuldgefühle
  • Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
  • Beeinträchtigung der (beruflichen) Zufriedenheit
  • Beeinträchtigung der beruflichen Entfaltung und Entwicklung
  • psychische und physische Reaktionen wie schnelle Ermüdung, Angststörungen, Schlafstörungen, depressive Verstimmungen, Magen- Darmbeschwerden, sexuelle Störungen
  • Beziehungskonflikte
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Aufgabe der Tätigkeit

Was können Sie tun?

In der direkten Situation:

  • nehmen Sie sich und Ihre Gefühle und Erfahrungen ernst
  • machen Sie sich klar, dass der Täter Macht ausüben will
  • fassen Sie die Taten in Worte, damit werden sie greifbar und verbleiben nicht im Heimlichen
  • diskutieren Sie nicht mit der belästigenden Person
  • Weisen Sie die Person energisch zurück. Nutzen Sie dabei Ihre Körpersprache:
    • heben Sie Ihre Hand als Stoppzeichen
    • klare dominante Stimme
    • blicken sie den Belästiger direkt an

Generelle Handlungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:

  • beziehen Sie deutlich Position, indem Sie sexistische Witze, pornografische Darstellungen etc. deutlich öffentlich ablehnen
  • machen Sie deutlich, dass dieses Verhalten weder gebilligt noch schweigend mit angesehen wird
  • zeigen Sie Solidarität mit den Betroffenen
  • benennen Sie den sexuellen Übergriff
  • weisen Sie auf das Gesetz hin
  • drohen Sie eine Beschwerde an und lassen Sie eine tatsächliche Beschwerde folgen

Auch ist es ratsam, den Tathergang so zeitnah wie möglich schriftlich festzuhalten.

Entlastend kann ein Gespräch mit einer Vertrauensperson sein sowie Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen. Professionelle Ansprechpartner*innen wie Frauennotrufe, Frauenbeauftragte, Gewerkschaften, Rechtsanwält*innen usw. kennen sich mit dieser Thematik aus und können über mögliche Maßnahmen der Gegenwehr informieren.

Laut AGG sind Arbeitgeber*innen unter anderem dazu verpflichtet, Betroffene sexualisierter Belästigung zu unterstützen und die Belästigung zu beenden. Betriebe müssen eine Beschwerdestelle einrichten und bekannt machen.

Arbeitgeber*innen sind verpflichtet erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.