Medizinische Versorgung nach Vergewaltigung sichern - ein Brief an den Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsminister*innen der Länder

30.06.2023

Medizinische Versorgung nach Vergewaltigung sichern - ein Brief an den Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsminister*innen der Länder

Auch der Frauennotruf Speyer beteiligt sich an der Kampagne des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. #Hilfe nach Vergewaltigung und macht damit auf die weiterhin fehlende medizinische Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt aufmerksam.

Gemäß Artikel 25 der Istanbul-Konvention, die in Deutschland geltendes Recht ist, muss eine schnelle,
unkomplizierte und umfassende medizinische, psychosoziale und rechtsmedizinische Versorgung für vergewaltigte Frauen und Mädchen sichergestellt werden. Dies ist nicht der Fall!

Wir fordern:

  • Umsetzung des Artikel 25 der Istanbul-Konvention! Die gesundheitliche Versorgung muss nach
    erlebter Gewalt leicht zugänglich, bedarfsgerecht, geschlechts- und traumasensibel, vertraulich und diskriminierungsfrei erfolgen – und entsprechend finanziert sein.
  • Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall und muss als solcher behandelt werden. Krankenhäuser brauchen dafür entsprechende zeitliche und personelle Ressourcen.
  • Das Personal in Kliniken muss entsprechend fortgebildet sein und klaren Standards bei der Behandlung folgen. Einheitliche Qualitätsstandards für die Versorgung Betroffener von sexualisierter Gewalt, einschließlich vertraulicher Spurensicherung, sind erforderlich.
  • Alle medizinischen Leistungen der Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt müssen finanziert
    werden. Weder Betroffene noch Kliniken dürfen auf den Kosten sitzenbleiben.
  • Es braucht einen verstärkten Einsatz auf Bundes- und Landesebene für die Umsetzung der
    vertraulichen Spurensicherung im SGB V. Dabei müssen bisher nicht berücksichtigte Personengruppen mit bedacht werden. Gleichzeitig muss die medizinische Akutversorgung vollumfänglich gewährleistet sein.
  • Diskriminierungsfreier Zugang zu Versorgungsangeboten nach erlebter sexualisierter und körperlicher Gewalt ist wichtig. Das bedeutet, das medizinische, rechtsmedizinische und psychosoziale Versorgungsangebote barrierefrei und mehrsprachig zur Verfügung stehen müssen.

Auch in dem Brief an den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie die Gesundheitsminister*innen der Länder (im PDF) sind unsere Forderungen und die Hintergründe nachzulesen.

Betroffene von sexualisierter Gewalt sind in erster Linie an Seele und Körper verletzte Personen und genau so sollten sie vom Gesundheitssystem empfangen werden. Die Beweissicherung ist entsprechend nachrangig und erfolgt nur auf Wunsch der Patient*in.
Wir fordern alle Beteiligten auf, diesen Paradigmenwechsel bei der Versorgung Betroffener sexualisierter Gewalt mitzudenken und zur federführenden Haltung werden zu lassen.

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