Beschwerdemanagement

Die Beratung von gewaltbetroffenen Mädchen* und Frauen* erfordert ein hohes Maß an ethischer Verantwortung. Die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs sind besonders gefordert, das eigene Verhalten und Erleben im Beratungskontext zu reflektieren und die Klientinnen*, sowie auch sich selbst vor Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch zu schützen.

Deshalb gelten im Frauennotruf die Ethikrichtlinien des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Diese Richtlinien sollen unter anderem die Klientinnen* vor unprofessionellem und unethischem Handeln schützen.
Wenn etwas nicht stimmt – Ihre Stimme wird gehört

Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihre Beraterin sich unethisch oder unangemessen verhalten hat, haben Sie das Recht, dies anzusprechen und eine Beschwerde einzureichen. Sie können sich zunächst direkt an Ihre Beraterin oder an eine andere Mitarbeiterin des Frauennotrufs wenden.

Wenn das für Sie nicht möglich ist oder keine zufriedenstellende Klärung erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des bff zu wenden.

Die Schlichtungsstelle des bff:

  • arbeitet vertraulich

  • nimmt jede Beschwerde ernst und prüft sie sorgfältig

  • hört beiden Seiten zu – Ihnen und der Beraterin
  • benennt mögliche Verstöße gegen die Ethikrichtlinien
  • gibt Handlungsempfehlungen
  • strebt einvernehmliche Lösungen an
  • informiert bei schwerwiegenden Fällen die Arbeitgeberin der Beraterin

Auch wenn Sie Ihre Beschwerde nicht schriftlich formulieren können, ist eine Kontaktaufnahme möglich. Die Schlichterinnen finden gemeinsam mit Ihnen einen passenden Weg.

Weitere Informationen zum Verfahren und zur Kontaktaufnahme finden Sie bei der Schlichtungsstelle des bff.